2G, 2G+, 3G – Welche Vorgaben sind für ambulante Reha-Einrichtungen verpflichtend?
Mit dieser Frage befasste sich ein Hörfunk- und Fernsehbeitrag von Katrin Bohlmann, die am Mittwoch, den 15.12.2021, das Rehazentrum Ottobrunn besuchte. Im Gespräch mit unserer stellvertretenden Geschäftsführerin Hermine Schultheis wurde schnell das Dilemma deutlich, vor dem ambulante Reha-Einrichtungen stehen. Bislang gibt es keine verbindlichen Vorgaben, welche Regeln einzuhalten sind, Fest steht nur, dass die ambulante Reha einen Versorgungsauftrag zu erfüllen hat und die allgemeinen Empfehlungen (AHAL-L) gelten.
Da für uns die Sicherheit unserer Patienten und Mitarbeiter an allererster Stelle steht, wurde im RZO ein sehr detailliertes Hygienekonzept erstellt. Dazu gehört die regelmäßige Desinfektion der Hände und Geräte, kleinere Gruppen, regelmäßiges Lüften und selbstverständlich auch das Tragen von FFP2-Masken. Zudem haben wir uns, um eine klare Orientierung für alle Reha-Patienten zu gewährleisten, für die 3G-Regelung entschieden.
Und unsere Patienten danken uns diese Vorsichtsmaßnahmen, wie im Interview deutlich wurde. Viele schätzen die disziplinierte Einhaltung der Vorgaben im Haus und die gewohnte Flexibilität der ambulanten Reha, die insbesondere in der aktuellen Phase zum Tragen kommen.
Den Mitschnitt des Radiobeitrages finden Sie hier sowie den Webartikel unter https://www.br.de/nachrichten/bayern/corona-regeln-ambulante-reha-einrichtungen-fordern-klare-linie,SrrHZ0b
Quelle: Bayerischer Rundfunk, Radiobeitrag von Katrin Bohlmann